Unser Anspruch
Die Ace Labs UG ist bemüht, ihre Website und ihre mobilen Angebote im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, sowie die harmonisierte europäische Norm EN 301 549. Als Kleinstunternehmen sind wir nach § 3 Abs. 3 BFSG von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen; wir setzen sie dennoch freiwillig um, weil uns ein für alle zugängliches Angebot wichtig ist.
Beschreibung der Dienstleistung
Ace ist eine Plattform für Tennisvereine sowie Spielerinnen und Spieler. Über die Website playace.de, die Webanwendung und die mobilen Apps können Verbraucherinnen und Verbraucher insbesondere ein Nutzerkonto anlegen, Plätze buchen, Spielpartnerinnen und Spielpartner finden, an Turnieren und Ranglisten teilnehmen sowie kostenpflichtige Abonnements wie Ace Premium abschließen und kündigen.
So läuft die Nutzung ab:
- Registrierung oder Anmeldung mit E-Mail-Adresse und Passwort
- Auswahl der gewünschten Leistung, zum Beispiel einer Platzbuchung oder eines Abonnements
- Bei kostenpflichtigen Leistungen: Prüfung aller Angaben und Bestellung über eine eindeutig beschriftete Schaltfläche sowie Zahlung über unseren Zahlungsdienstleister
- Bestätigung der Buchung oder Bestellung in der Anwendung
- Verwaltung und Kündigung jederzeit im Nutzerkonto oder über den Kündigungsbutton unter playace.de/kuendigen
Konformitätsstatus
Diese Website und die zugehörige Webanwendung sind derzeit teilweise konform mit den Anforderungen der WCAG 2.1 AA. Wir überprüfen die Zugänglichkeit regelmäßig und beheben identifizierte Barrieren fortlaufend.
Umgesetzte Maßnahmen
Die Barrierefreiheitsanforderungen der BFSGV setzen wir durch Anwendung der WCAG 2.1 AA bzw. der EN 301 549 um. Dazu haben wir unter anderem folgende Maßnahmen umgesetzt:
- Sprunglinks zum Hauptinhalt
- Farbkontraste gemäß WCAG AA (mindestens 4,5:1 für normalen Text)
- Tastaturbedienbarkeit interaktiver Elemente und Dialoge
- Zugängliche Namen und Beschriftungen für Bedienelemente und Formularfelder
- Berücksichtigung reduzierter Bewegung (prefers-reduced-motion)
- Sichtbare Tastaturfokus-Markierungen mit ausreichendem Kontrast
- Lokalisierte Beschriftungen in Deutsch, Englisch und Niederländisch
Bekannte Einschränkungen
Trotz sorgfältiger Prüfung können vereinzelt Barrieren bestehen, insbesondere bei:
- Von Mitgliedern oder Vereinen hochgeladenen Inhalten, zum Beispiel Bildern ohne alternative Texte
- Eingebetteten Inhalten und Diensten Dritter, auf die wir keinen Einfluss haben
- Älteren Dokumenten und Downloads, die noch nicht vollständig überarbeitet wurden
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Einschränkungen zu beseitigen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt. Die Prüfung umfasste automatisierte Tests sowie manuelle Überprüfungen von Tastaturbedienbarkeit, Farbkontrasten, Semantik und Überschriftenstruktur. Stand der Prüfung: Oktober 2026.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf dieser Website auffallen oder sollten Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung haben, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir bemühen uns, Ihnen schnellstmöglich zu helfen.
- admin@playace.de
- Kontaktseite
- playace.de/kontakt
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Die Einhaltung des BFSG überwacht die gemeinsame Marktüberwachungsstelle aller 16 Länder. Wenn Sie unser Angebot wegen eines Verstoßes gegen das BFSG nicht oder nur eingeschränkt nutzen können, können Sie dort nach § 32 BFSG beantragen, dass die Behörde ein Verfahren gegen uns einleitet.
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR) Carl-Miller-Straße 6 39112 Magdeburg
- Website
- www.mlbf-barrierefrei.de
- Telefon
- +49 391 289 230 23
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Ansicht sind, dass wir gegen Vorschriften des BFSG verstoßen und Sie unser Angebot deshalb nicht oder nur eingeschränkt nutzen können, können Sie nach § 34 BFSG bei der Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Auf Ihren Antrag zieht die Schlichtungsstelle die Marktüberwachungsbehörde hinzu. Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos; ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Mauerstraße 53 10117 Berlin
- Telefon
- +49 30 18 527-2805