
KI im Verein: Was ihr seit August kennzeichnen müsst – und was nicht
Seit dem 2. August gelten die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung. Die gute Nachricht: Der Vereins-Newsletter gehört fast nie dazu. Die schlechte: Bei Bildern sieht es anders aus.
Der Social-Post zum Saisonabschluss, der Newsletter an die Mitglieder, der Text für die neue Vereinswebsite: In vielen Vereinen schreibt das inzwischen niemand mehr von null. Und seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung.
Der Deutsche Tennis Bund hat darauf reagiert und Mitte September einen juristisch geprüften Leitfaden für Vereine veröffentlicht. Dessen Kernbotschaft deckt sich mit dem, was auch aus der Verordnung selbst folgt, und sie ist beruhigender, als die Schlagzeilen vermuten lassen: Nicht jeder mit KI erstellte Text und nicht jedes KI-Bild muss gekennzeichnet werden.
Es kommt darauf an, was ihr macht. Hier die Sortierung.
Zuerst: Ihr seid Betreiber, nicht Anbieter
Die Verordnung unterscheidet zwei Rollen, und das entscheidet, was euch überhaupt betrifft.
Anbieter entwickeln KI-Systeme und bringen sie auf den Markt. Sie müssen ihre Ausgaben technisch, also maschinenlesbar, als künstlich erzeugt markieren. Das schulden OpenAI, Google und Co., nicht ihr.
Betreiber nutzen solche Systeme beruflich oder organisatorisch. Das seid ihr, sobald der Verein KI für seine Kommunikation einsetzt. Rein private Nutzung ohne Bezug zur Vereinsarbeit fällt nicht darunter.
Für euch als Betreiber bleiben genau drei Fälle übrig.
Fall 1: Bilder, Audio und Video von echten Personen oder Ereignissen
Das ist der Fall, bei dem Vereine am ehesten stolpern. Wer ein KI-Bild erzeugt oder bearbeitet, das reale Personen oder Ereignisse zeigt und authentisch wirkt, muss offenlegen, dass es künstlich erzeugt oder manipuliert wurde.
Praktisch heißt das: Das generierte "Mannschaftsfoto", die aufgehübschte Szene vom Clubfest, die es so nie gab, die KI-Stimme in eurem Reel. All das ist kennzeichnungspflichtig.
Nicht betroffen sind offensichtlich künstlerische oder erkennbar fiktionale Darstellungen sowie kleinere Bearbeitungen wie Schärfen oder Farbkorrektur. Eine gezeichnete Illustration eures Clubheims ist kein Deepfake.
Fall 2: Chatbots auf eurer Website
Wenn Besucher mit einem KI-Assistenten schreiben, muss für sie erkennbar sein, dass sie mit einer Maschine sprechen, und zwar spätestens bei der ersten Interaktion, klar und unmissverständlich. Ist es offensichtlich, braucht es keinen zusätzlichen Hinweis.
Für die meisten Tennisvereine ist dieser Fall noch theoretisch. Wenn ihr aber über einen Chatbot für Platzfragen nachdenkt: mitdenken.
Fall 3: Texte, und hier kommt die Entwarnung
Die Offenlegungspflicht für KI-generierte Texte gilt nur für Texte, die der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen. Gemeint sind Nachrichten, politische und gesellschaftlich relevante Inhalte.
Euer Newsletter über die Winterhallenrunde ist das nicht. Der Instagram-Post zum Doppelabend auch nicht. Die Platzordnung erst recht nicht.
Und selbst wo die Pflicht greifen würde, entfällt sie, wenn zwei Dinge zusammenkommen:
Ein Mensch hat den Inhalt überprüft oder redaktionell kontrolliert.
Eine natürliche oder juristische Person trägt die redaktionelle Verantwortung dafür.
Das ist die praktisch wichtigste Regel des ganzen Themas. Wer seine Texte nicht ungeprüft rausschickt und weiß, wer im Verein dafür geradesteht, hat das Thema erledigt, unabhängig davon, wie der erste Entwurf entstanden ist.
Nicht kennzeichnungspflichtig sind außerdem Rechtschreibkorrekturen, Übersetzungen und Texte, an denen ein Mensch wesentlich mitgeschrieben hat.
Der Punkt, den fast niemand kennt
Es gibt eine zweite Pflicht, und die gilt schon länger: Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Artikel 4 der KI-Verordnung von Anbietern und Betreibern, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei den Personen zu sorgen, die in ihrem Auftrag KI einsetzen.
Für einen Verein bedeutet das keine Schulungsoffensive. Es bedeutet: Wer im Namen des Vereins KI nutzt, sollte grob verstehen, was das Werkzeug kann, wo es sich irrt und welche Daten man nicht hineinschreibt. Ein einmaliges Gespräch im Vorstand erfüllt den Zweck besser als ein Zertifikat im Ordner.
Was ihr jetzt tun solltet
Klärt, wer im Namen des Vereins veröffentlicht. Eine Person pro Kanal, namentlich. Das erfüllt nebenbei die Ausnahmeregel für Texte.
Lest nach, was ihr rausschickt. Nicht wegen der Verordnung, sondern weil KI-Texte Vereinsdetails erfinden: falsche Uhrzeiten, falsche Ansprechpartner, Turniere, die es nicht gibt.
Kennzeichnet Bilder, sobald sie echt wirken. Ein Satz reicht: "Dieses Bild wurde mit KI erstellt."
Schreibt eine halbe Seite Vereinsregeln. Welche Tools ihr nutzt, was nicht hineingeschrieben wird (Mitgliederdaten!), wer freigibt. Mehr braucht ein Tennisverein nicht.
Holt euch den DTB-Leitfaden. Er ist juristisch geprüft, speziell für Vereine geschrieben und kostet nichts.
Wie ernst ist das?
Der Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen die Transparenzpflichten reicht bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für einen Tennisverein mit 400 Mitgliedern ist das eine theoretische Größe, und niemand wird eine Aufsichtsbehörde wegen eines Instagram-Posts im Clubheim erwarten.
Das realistische Risiko liegt woanders: bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, bei den Regeln der Plattformen selbst und vor allem bei euren Mitgliedern. Ein Verein, dessen Mannschaftsfoto sich als generiert herausstellt, verliert nichts an Geld, aber einiges an Glaubwürdigkeit.
Wo Ace dazu passt
Ehrlich gesagt nur an einer Stelle, aber an einer wichtigen.
Die Ausnahme für Texte hängt daran, dass eine benennbare Person die redaktionelle Verantwortung trägt. In vielen Vereinen ist genau das unklar: Der eine schreibt in die WhatsApp-Gruppe, die andere pflegt die Website, ein Dritter verschickt Mails über sein privates Postfach. Wenn Vereinskommunikation über einen Kanal läuft, in dem nachvollziehbar ist, wer was im Namen des Vereins verschickt hat, ist diese Frage nebenbei mitbeantwortet.
Wollt ihr die Vereinskommunikation an einer Stelle bündeln?
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Stand: September 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Verordnungstext. Für den Einzelfall wendet euch an eine Rechtsberatung oder an euren Landesverband.
Quellen
Sächsischer Tennis Verband, "KI im Verein: DTB gibt Orientierung zu neuen Transparenzpflichten", 11.09.2026: stv-tennis.de
Art. 50 KI-Verordnung im Wortlaut (Pflichten für Anbieter und Betreiber, Ausnahmen): ai-act-law.eu
IHK Köln, "KI-Verordnung: Neue Transparenzpflichten ab August 2026": ihk.de
Prigge Recht, KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 KI-VO (Anbieter/Betreiber, Bußgelder): prigge-recht.de
KI-Kompetenz nach Art. 4 AI Act, Pflicht seit Februar 2025: ki-compliance-kit.de
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